Zahnzusatzversicherung Ratgeber
Das Wichtigste in fünf Sätzen
Leistungslücken der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) schließen: Eine Zahnzusatzversicherung (ZZV) ergänzt den Basisschutz der GKV, der bei Zahnersatz nur einen Festzuschuss und bei kieferorthopädischen Behandlungen (KFO) nur bei schweren Fehlstellungen bis zum 18. Lebensjahr (KIG 3–5) übernimmt.
Kostenfallen vermeiden: Zahnbehandlungen, Implantate und KFO‑Therapien können schnell mehrere Tausend Euro kosten – ein Implantat mit Krone kostet typischerweise 1.000–4.000 €; festsitzende Zahnspangen reichen von 1.500 € bis 15.000 €.
Frühzeitig abschließen: Viele Tarife haben eine allgemeine Wartezeit (3 Monate) für Zahnerhalt und eine besondere Wartezeit (8 Monate) für Zahnersatz und KFO. Ohne Wartezeit sind laufende oder bereits angeratene Behandlungen trotzdem ausgeschlossen – deshalb lohnt sich der Abschluss, solange Zähne gesund sind.
Leistungen vergleichen: Gute Tarife erstatten 70–100 % der Kosten für Zahnersatz (z. B. Kronen, Brücken, Implantate), Wurzel‑ und Parodontose‑Behandlungen, Füllungen und Prophylaxe. Achte auf Leistungsstaffeln, jährliche Höchstbeträge und KFO‑Leistungen für Kinder und Erwachsene.
Schritt‑für‑Schritt vorgehen: Vor einer Behandlung sollten Heil‑ und Kostenplan (HKP) und eventuelle Zuschüsse genehmigt werden; anschließend Rechnungen einreichen und Belege für die Erstattung aufbewahren. Bei KFO zahlen Eltern zunächst 20 % Eigenanteil, der nach erfolgreicher Behandlung erstattet wird.
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Einführung in Zahnzusatzversicherungen
Zahnzusatzversicherungen sind in Deutschland weit verbreitet, weil die gesetzliche Krankenversicherung nur eine Grundversorgung für Zähne bietet. Für Zahnersatz (Kronen, Brücken, Implantate) zahlt sie lediglich einen Festzuschuss, der sich am sogenannten „befundorientierten Festzuschuss“ orientiert; den Großteil der Kosten trägt der Patient. Bei Kieferorthopädie (KFO) übernimmt die GKV die Kosten nur bis zum 18. Lebensjahr und auch dann nur bei erheblichen Fehlstellungen (KIG 3–5). Erwachsene gehen in der Regel leer aus; nur schwere Kieferanomalien mit chirurgischem Eingriff werden bezahlt. Gleichzeitig steigen die Ansprüche an Ästhetik und Komfort: unsichtbare Aligner, Keramikbrackets oder hochwertige Implantate werden immer beliebter, sind aber teuer.
Dieser Ratgeber hilft dir, den Nutzen einer Zahnzusatzversicherung realistisch einzuschätzen, Tarife zu vergleichen, typische Fehler zu vermeiden und die Abwicklung im Leistungsfall zu meistern. Er richtet sich an Eltern von Kindern (4–14 Jahre), junge Erwachsene (18–35 Jahre) und Best‑Ager (35–55 Jahre) in Deutschland, mit kurzen Ausblicken auf die Schweiz und Österreich.
Zu spät abschließen :
Gesundheitsfragen verharmlosen :
Nur auf den Preis achten :
Bonusheft ignorieren :
Leistungsfall falsch abwickeln :
Grundlagen und Leistungsbausteine
Prophylaxe und Zahnbehandlung
Füllungen: Gesetzlich Versicherte erhalten Glasionomerzementfüllungen im Seitenzahnbereich nur, wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht. Hochwertige Komposit‑ oder Keramikfüllungen kosten 50–200 € pro Zahn.
Wurzel‑ und Parodontose‑Therapie wird von der GKV nur übernommen, wenn der Zahn als erhaltungswürdig gilt. Private Tarife erstatten 80–100 % der Kosten für moderne Verfahren (z. B. Laserbehandlung).
Zahnersatz:Kronen, Brücken, Inlays, Implantate
Zahnersatz ist der teuerste Bereich. Für ein einzelnes Implantat mit Krone müssen Patientinnen meist 1.000–4.000 € bezahlen; die GKV zahlt nur einen geringen Festzuschuss. Festsitzende Brücken oder großspannige Prothesen können 1.500–15.000 € kosten. Keramik‑ oder Goldkronen liegen zwischen 300 und 1.600 € pro Zahn (je nach Material). Inlays und Onlays (Einlagefüllungen aus Keramik oder Gold) kosten etwa 300–700 €. Gute Tarife erstatten 70–100 % dieser Kosten (inklusive GKV‑Zuschuss) bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ).
Kieferorthopädie (KFO)
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre erhalten KFO‑Leistungen von der GKV nur bei KIG‑Einstufung 3–5. Eltern zahlen einen Eigenanteil von 20 %, der nach erfolgreichem Abschluss erstattet wird. Eine lose Zahnspange kostet ab 600 €; eine festsitzende Spange 1.500–15.000 €. Oft werden beide Spangen kombiniert, was zu Gesamtkosten von 2.700–3.700 € führt. Unsichtbare Varianten (Aligner, linguale Brackets) sind deutlich teurer.
Private Zusatzversicherungen ersetzen bei Kindern meist den Eigenanteil, zahlen Extras (z. B. Keramikbrackets) und erstatten auch Behandlungen bei KIG 1–2.
Wartezeiten und Summenbegrenzungen
Bei Zahnzusatzversicherungen unterscheidet man eine allgemeine Wartezeit von 3 Monaten (für Zahnerhalt und Zahnbehandlung) und eine besondere Wartezeit von 8 Monaten (für Zahnersatz und KFO). Einige Versicherer setzen stattdessen einheitlich 6 Monate an oder verzichten ganz auf Wartezeiten. Tarife ohne Wartezeit leisten sofort, schließen aber geplante oder bereits begonnene Behandlungen aus und haben in den ersten Jahren Leistungsbegrenzungen (Zahnstaffeln).
Leistungsstaffeln/Summenbegrenzungen begrenzen die Erstattung pro Jahr oder pro Kalenderzeitraum, etwa 1.000 € im ersten Jahr und 2.000 € im zweiten Jahr. Danach entfällt die Staffel.
GOZ/GOÄ-Höchstsätze(KFO)
Private Versicherer erstatten in der Regel bis zu den Höchstsätzen der amtlichen Gebührenordnungen für Zahnärzte (GOZ) und Ärzte (GOÄ). Das ist wichtig, weil Zahnärzte für Privatpatienten Abrechnungsfaktoren über dem 2,3‑fachen Satz berechnen dürfen. Gute Tarife tragen auch den 3,5‑fachen Satz.
Leistungsbausteine und typische Erstattung (Beispielhafte Werte)
Leistungsbereich | Typische Kosten (Beispiel) | GKV-Leistung | Beispielhafte private Erstattung (Tarif ZahnFlex) |
---|---|---|---|
Prophylaxe (PZR) | 70–120 € pro Sitzung | nicht immer, oft nur 1× im Jahr über Bonusprogramm | 100 % Erstattung bis zu 75–175 € pro Jahr je nach Tarif |
Füllungen | 50–200 € pro Zahn (Komposit) | einfache Füllungen (z. B. Amalgam) voll; Mehrkosten für Komposit privat | bis zu 100 % (inklusive GKV‑Zuschuss) |
Wurzel-/Parodontose‑Therapie | 200–1.000 € pro Zahn | nur bei erhaltungswürdigen Zähnen | 80–100 % der Differenzkosten |
Zahnersatz (Kronen, Brücken, Prothesen) | Kronen: 300–1.600 €; Brücken: 1.300–2.500 € (3‑gliedrig); Prothesen: mehrere tausend Euro | Festzuschuss (ca. 50–60 % bei regelmäßigem Bonusheft) | 70–100 % der Restkosten, bis zu jährlichen Höchstbeträgen |
Implantate | 1.000–4.000 € pro Zahn | geringer Festzuschuss; Patient trägt Großteil | 70–100 % der Restkosten; meist 3–4 Jahre gestaffelt |
Kieferorthopädie (Kinder) | Festsitzende Spange: 1.500–15.000 €; lose Spange ab 600 € | 80 % der Kosten für KIG 3–5; 20 % Eigenanteil wird erstattet | Tarife erstatten Restkosten (z. B. bis 1.000 €/Jahr) und Extras wie Keramikbrackets |
Kieferorthopädie (Erwachsene) | Aligner bis 5.000 €; linguale Spange 7.000–10.000 € | keine Leistung (nur bei schweren Kieferanomalien) | nur wenige Tarife erstatten KFO‑Kosten für Erwachsene, meist begrenzt |
Kieferorthopädie im Detail
Kinder: Indikationen, Ablauf und Kosten
Die kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) teilen Fehlstellungen in fünf Schweregrade. Die GKV zahlt nur bei KIG 3–5. Für Kinder müssen Eltern zunächst 20 % der Behandlungskosten bezahlen; sie erhalten diesen Betrag nach erfolgreichem Abschluss zurück.
Eine lose Zahnspange kostet ab 600 €; eine festsitzende Spange 1.500–15.000 €. Oft werden beide Spangen kombiniert, was zu Gesamtkosten von 2.700–3.700 € führt. Unsichtbare Varianten (Aligner, linguale Brackets) sind deutlich teurer.
Private Zusatzversicherungen ersetzen bei Kindern meist den Eigenanteil, zahlen Extras (z. B. Keramikbrackets) und erstatten auch Behandlungen bei KIG 1–2.
Erwachsene: Indikationen und Optionen
Bei Erwachsenen übernimmt die GKV KFO nur bei schweren Kieferanomalien, die chirurgische Maßnahmen erfordern. Für alle anderen Zahnfehlstellungen müssen die Kosten selbst getragen werden. Aligner‑Behandlungen kosten bis zu 5.000 €; linguale Spangen 7.000–10.000 €. Einige hochwertige Tarife bieten einen begrenzten Zuschuss (z. B. 1.000 € pro Jahr oder 2.000 € Gesamt), aber die Wartezeit beträgt oft 8 Monate und die Leistungen sind gedeckelt.
Wer eine ästhetische KFO‑Behandlung plant, sollte daher prüfen, ob die Prämien und die Leistungsstaffel die erwarteten Kosten decken. In vielen Fällen kann es wirtschaftlicher sein, die Behandlung selbst zu finanzieren, wenn die gewünschte KFO‑Leistung sehr teuer ist.
„Ohne Wartezeit“, „Sofort versichern“ und laufende Behandlungen
Tarife ohne Wartezeit wirken attraktiv, denn die Leistungen gelten ab Vertragsbeginn. Allerdings schließen solche Tarife laufende, geplante oder angeratene Behandlungen ausdrücklich aus. Versicherer verzichten auf die Wartezeit, verlangen aber Gesundheitsfragen und setzen Leistungsstaffeln; geplante Behandlungen sind in keinem Tarif versichert.
Daher ist die Aussage „sofort versichern“ nur sinnvoll, wenn noch kein Behandlungsbedarf festgestellt wurde. Wer bereits eine Zahnspange benötigt, kann eine laufende Behandlung nicht nachträglich absichern. Versicherungsfachleute empfehlen, eine Zahnzusatzversicherung früh abzuschließen – idealerweise noch in der Kindheit – um Wartezeiten abzubauen und einen günstigen Beitrag zu sichern.
Kostenbeispiele und Wirtschaftlichkeit
Die Beiträge einer Zahnzusatzversicherung hängen von Alter, Gesundheitszustand, Leistungsumfang (z. B. Zahnersatz bis 70 %, 90 % oder 100 %), KFO‑Leistungen und der Frage, ob Alterungsrückstellungen gebildet werden. Kinder‑Tarife beginnen ab rund 8 € pro Monat; Erwachsene zahlen zwischen 12 € und 30 € pro Monat. Premiumtarife ohne Wartezeit und mit hoher Erstattung können deutlich teurer sein.
Um die Wirtschaftlichkeit zu bewerten, hilft ein Blick auf Beitragszahlungen vs. erwartete Kosten.
Die folgenden Beispielszenarien zeigen, wann sich eine Versicherung lohnt.
Beispiel 1 – Kind (10 Jahre) mit KIG 3
Behandlung
Kombination aus loser und fester Spange (ca. 3.000 €).
GKV
Erstattet 80 % der Kosten; Eltern zahlen 600 € Eigenanteil, erhalten diesen nach erfolgreichem Abschluss zurück.
Extras
(z. B. Keramikbrackets, Retainer): 1.000 €.
Versicherung
Tarif mit 80 %-Erstattung für KFO‑Extras; Beitrag 12 €/Monat, Laufzeit 4 Jahre (576 €).
Kostenvergleich
Ohne Versicherung zahlen Eltern die 1.000 € für Extras; mit Versicherung zahlen sie Prämien (576 €) plus 20 % Eigenanteil an den Extras (200 €). Sie sparen rund 224 €.
Fazit: Für Kinder lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung häufig, weil sie den Eigenanteil für Zusatzleistungen und eventuelle KIG 1–2‑Behandlungen übernimmt. Je früher der Abschluss, desto niedriger die Prämie.
Beispiel 2 – Junge Erwachsene (25 Jahre) mit Aligner‑Therapie
Behandlung
Aligner‑Therapie für 5.000 €.
GKV
keine Leistung.
Versicherung
Tarif mit KFO‑Erstattung für Erwachsene, 80 % bis max. 1.000 € pro Jahr; Beitrag 25 €/Monat, Laufzeit 5 Jahre (1.500 €).
Kostenvergleich
Ohne Versicherung zahlt man 5.000 €; mit Versicherung zahlt man Prämien (1.500 €) und den nicht gedeckten Teil der Kosten (3.000 €) – insgesamt 4.500 €. Ersparnis: 500 €.
Fazit: Der finanzielle Vorteil ist gering. Bei hohen KFO‑Kosten und begrenzten Versicherungsleistungen ist es oft günstiger, selbst zu sparen. Versicherungen sind in dieser Altersgruppe eher sinnvoll, wenn zusätzlich Implantate oder Zahnersatz in Aussicht stehen oder man noch Leistungen wie Bleaching in Anspruch nehmen möchte.
Beispiel 3 – Best‑Ager (50 Jahre) mit Implantat
Behandlung
Implantat mit Krone, 3.500 €.
GKV
Festzuschuss ca. 500 € (je nach Bonusheft).
Versicherung
Tarif mit 80 %-Erstattung für Implantate; Beitrag 30 €/Monat, Laufzeit 3 Jahre (1.080 €).
Kostenvergleich
Ohne Versicherung zahlt man 3.000 €; mit Versicherung zahlt man Prämien (1.080 €) plus den 20 %-Eigenanteil (600 €). Gesamt 1.680 €. Ersparnis: 1.320 €.
Fazit: Der finanzielle Vorteil ist gering. Bei hohen KFO‑Kosten und begrenzten Versicherungsleistungen ist es oft günstiger, selbst zu sparen. Versicherungen sind in dieser Altersgruppe eher sinnvoll, wenn zusätzlich Implantate oder Zahnersatz in Aussicht stehen oder man noch Leistungen wie Bleaching in Anspruch nehmen möchte.
Zeitpunkt & Strategie
Früh abschließen
Der optimale Zeitpunkt ist vor dem ersten größeren Zahnproblem. Kinder‑Tarife sind besonders günstig und ermöglichen den Abbau der Wartezeit. Bei Erwachsenen steigt der Beitrag mit dem Alter.
Gesundheitsfragen ehrlich beantworten
Viele Tarife ohne Wartezeit stellen einfache Gesundheitsfragen (z. B. „Wurde eine Behandlung angeraten oder begonnen?“). Falsche Angaben können zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.
Digitale Früherkennung nutzen
Moderne Anbieter bieten digitale Bissanalyse oder Präventions‑Apps, die frühzeitige Zahn- und Kieferfehlstellungen erkennen. Eine digitale Bissanalyse (z. B. unter https://www.bisscheck.de) hilft, KFO‑Bedarf rechtzeitig zu erkennen und Maßnahmen einzuleiten.
Bonusheft führen
Regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen (mindestens einmal pro Jahr) sichern einen höheren Festzuschuss der GKV bei Zahnersatz. Halte das Bonusheft aktuell und lasse es bei jedem Zahnarztbesuch abstempeln.
Budget planen
Prüfe, ob du eine Police mit Alterungsrückstellungen oder ohne wählst. Tarife mit Rückstellungen haben konstante Beiträge; ohne Rückstellungen steigen die Beiträge.
Tarifvergleich : Methodisch richtig
Checkliste „10 Fragen an jeden Tarif“
Welche Wartezeiten gelten?
Allgemeine (3 Monate) oder besondere (8 Monate) Wartezeit? Gibt es Tarife ohne Wartezeit?
Wie hoch sind die Erstattungssätze?
Werden 70 %, 90 % oder 100 % der Kosten für Zahnersatz, Füllungen, Wurzel‑/Parodontose‑Behandlungen und Prophylaxe erstattet?
Wie sehen die Leistungsstaffeln aus?
Gibt es Begrenzungen in den ersten Jahren (z. B. 500 € im ersten, 2.000 € im zweiten Jahr)?
Deckt der Tarif Kieferorthopädie ab?
Für Kinder? Für Erwachsene? Bis zu welchem Betrag pro Jahr?
Sind Implantate und Inlays versichert?
Einige Tarife schließen Implantate aus oder zahlen nur einen Teil.
Wie viele professionelle Zahnreinigungen pro Jahr werden erstattet?
Wird der Betrag gedeckelt (z. B. 100 € pro Jahr)?
Gibt es Leistungen im Ausland?
Werden Behandlungen im EU‑Ausland erstattet?
Sind Alterungsrückstellungen enthalten?
Tarife mit Rückstellungen haben konstante Beiträge; ohne Rückstellungen steigen die Beiträge.
Wie lauten die Gesundheitsfragen?
Werden fehlende Zähne mitversichert?
Welche Services gibt es?
z. B. digitale Rechnungsabwicklung, Zahnärztliche Hotline, Bonusprogramme.
Vergleichsmatrix
Kriterium | Tarif A (Basis) | Tarif B (Premium) | Erläuterung |
---|---|---|---|
Wartezeit | 3 Monate (Zahnerhalt), 8 Monate (Zahnersatz/KFO) | keine Wartezeit, aber Ausschluss laufender Behandlungen | Achtung auf besondere Wartezeit für KFO |
Leistungsstaffel | 1. Jahr: 1.000 €; 2. Jahr: 2.000 €; 3. Jahr: unbegrenzt | 1. Jahr: 2.000 €; 2. Jahr: 4.000 €; 3. Jahr: unbegrenzt | Wichtig für große Behandlungen |
Zahnersatz | 70 % Erstattung, max. GOZ 2,3‑fach | 90 % Erstattung, max. GOZ 3,5‑fach | Höhere Sätze bedeuten geringeren Eigenanteil |
Implantate | bis zu 1.500 € pro Jahr | unbegrenzt, 90 % | Prüfen, ob pro Implantat oder jährlich begrenzt |
Füllungen/Zahnerhalt | 80 % | 100 % | Moderne Verfahren (Laser, Plastische Füllung) inbegriffen |
Prophylaxe | 1× PZR pro Jahr bis 75 € | 2× PZR pro Jahr bis 175 € | Gute Tarife fördern regelmäßige Prophylaxe |
KFO (Kinder) | bis zu 500 €/Jahr | bis zu 1.500 €/Jahr | Deckt Extras wie Keramikbrackets |
KFO (Erwachsene) | keine Leistung | 1.000 €/Jahr (80 %, max. 2 Jahre) | Leistung nur selten angeboten |
Ausland | innerhalb EU 100 %, außerhalb 50 % | weltweit 100 % | Relevant für Zahnersatz im Ausland |
Beitrag (30‑jährige Person) | 15 €/Monat | 25 €/Monat | Beiträge steigen mit Alter und Leistungsumfang |
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Muster‑E‑Mail an die Versicherung zum Einreichen:
Betreff: Einreichung Heil‑ und Kostenplan / Zahnzusatzversicherung Sehr geehrte Damen und Herren, im Anhang übersende ich Ihnen den Heil‑ und Kostenplan meines Zahnarztes vom [Datum]. Bitte teilen Sie mir mit, ob die geplanten Leistungen gemäß meinem Tarif erstattet werden. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen, [Name, Versicherungsnummer]
Betreff: Einreichung Heil‑ und Kostenplan / Zahnzusatzversicherung
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Anhang übersende ich Ihnen den Heil‑ und Kostenplan meines Zahnarztes vom [Datum]. Bitte teilen Sie mir mit, ob die geplanten Leistungen gemäß meinem Tarif erstattet werden. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
[Name, Versicherungsnummer]
Ablauf im Leistungsfall
Heil‑ und Kostenplan (HKP) einholen
Der Zahnarzt oder Kieferorthopäde stellt einen HKP aus, der die geplante Behandlung und Kosten enthält.
HKP bei Versicherung einreichen
Reiche den Plan vor Behandlungsbeginn zur Genehmigung ein. Viele Versicherer bieten eine digitale Einreichung an (EBZ-Verfahren).
Genehmigung abwarten
Nach Prüfung erhältst du eine Kostenübernahme. Veränderte Pläne müssen neu genehmigt werden.
Rechnungen einreichen
Sende die Rechnungen (digital oder per Post) zusammen mit der Genehmigung an die Versicherung.
Erstattung erhalten
Der Versicherer überweist den Erstattungsbetrag. Bei KFO erhältst du den Eigenanteil nach Abschluss zurück.
Dokumentation aufbewahren
Für eventuelle Rückfragen sollten alle Unterlagen mindestens 10 Jahre archiviert werden.
Fallbeispiele
Kind mit Kreuzbiss (KFO‑Schwerpunkt)
Erwachsener mit Aligner‑Therapie
Implantat bei 50‑jähriger Person
Fehler vermeiden
Antrag zu spät stellen
Wartet man bis nach der Diagnose, sind laufende oder angeratene Behandlungen von der Erstattung ausgeschlossen.
Unklare Gesundheitsangaben
Unvollständige Antworten können zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.
Falscher Tarif
Billig‑Tarife bieten oft nur niedrige Höchstbeträge oder schließen Implantate aus.
Nur den Beitrag vergleichen
Entscheidend sind Erstattungssätze, Staffeln und KFO‑Leistungen – nicht nur der Preis.
Bonusheft vernachlässigen
Ohne regelmäßige Vorsorge reduziert sich der Festzuschuss für Zahnersatz.
Auslandsschutz übersehen
Wer viel reist oder Zahntourismus nutzt, sollte auf weltweiten Schutz achten.
Leistungsfall falsch abwickeln
Ohne genehmigten HKP kann die Versicherung Erstattungen ablehnen.
Zweitmeinung ignorieren
Bei kostspieligen Behandlungen lohnt sich eine Zweitmeinung oder die unabhängige Patientenberatung.
Zusatzleistungen ungeprüft buchen
Viele Kieferorthopäden bieten zusätzliche Privatleistungen (zahnfarbene Brackets, Spezialbögen, Prophylaxe) an. Lasse dir die Kosten auflisten und unterschreibe nur, wenn der Nutzen belegt ist.
Vertragsbedingungen nicht lesen
Achte auf Ausschlüsse (z. B. bereits fehlende Zähne), Beitragserhöhungen und Kündigungsfristen.
Häufige Fragen (FAQ)
Zahlt die Versicherung meine Aligner?
Kann ich laufende Behandlungen versichern?
Wie lange gelten Wartezeiten?
Was ist eine Zahnstaffel?
Was ist der Unterschied zwischen Wartezeit und Vorvertraglichkeit?
Wie hoch ist der Festzuschuss der GKV?
Welche Kosten übernimmt die GKV bei KFO?
Wie viele professionelle Zahnreinigungen darf ich pro Jahr geltend machen?
Was ist ein Heil‑ und Kostenplan (HKP)?
Lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung für Kinder?
Zusammenfassung und nächste Schritte
Wer Kinder hat, sollte eine Versicherung frühzeitig abschließen, um Wartezeiten zu überbrücken und KIG 1–2‑Behandlungen abzusichern. Erwachsene mit hohem Zahnersatzbedarf (z. B. Implantate) profitieren von Premiumtarifen, während junge Erwachsene ohne großen Behandlungsbedarf ggf. besser sparen.
Glossar
Bonusheft
Nachweisheft für regelmäßige zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen. Je länger es lückenlos geführt wird, desto höher ist der Festzuschuss der GKV bei Zahnersatz.
GOZ/GOÄ
Amtliche Gebührenordnung für Zahnärzte bzw. Ärzte, legt die Abrechnungssätze für Privatleistungen fest.
Heil‑ und Kostenplan (HKP)
Dokumentiert die geplante zahnärztliche oder kieferorthopädische Behandlung und wird zur Genehmigung bei der Krankenkasse/Versicherung eingereicht.
Kieferorthopädische Indikationsgruppen (KIG)
System zur Einstufung von Zahn‑ und Kieferfehlstellungen(Stufen 1–5). GKV‑Leistungen gibt es nur bei KIG 3–5.
Leistungsstaffel (Zahnstaffel)
Begrenzung der Erstattungen in den ersten Versicherungsjahren (z. B. 500 € im ersten Jahr). Danach entfällt die Begrenzung.
Parodontose (Parodontitis)‑Therapie
Behandlung der Entzündung des Zahnhalteapparates. Moderne Verfahren (z. B. Laser) werden meist als Privatleistung abgerechnet.
Professionelle Zahnreinigung (PZR)
Intensive Reinigung der Zähne, Entfernung von Belägen und Politur; nicht Teil der Regelversorgung der GKV.
Vorvertraglichkeit
Ausschluss von Leistungen für Behandlungen, deren Bedarf vor Vertragsabschluss bestand.
Wartezeit
Zeitraum nach Vertragsabschluss, in dem (bestimmte) Leistungen noch nicht erstattet werden. Allgemeine Wartezeit (3 Monate) für Zahnerhalt, besondere Wartezeit (8 Monate) für Zahnersatz und KFO.
Zahnzusatzversicherungen
Zahnspangen sind längst nicht mehr nur eine „Jugendbehandlung“. Dank moderner Methoden profitieren auch Erwachsene von diskreten und effizienten Systemen.
Die richtige Diagnose und Planung ist entscheidend, damit Kosten, Aufwand und Ergebnis im Einklang stehen.
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